Karlsruher Richter kippen Vorratsdatenspeicherung

Karlsruhe (dpa) – Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das seit 2008 geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in jetziger Fassung verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Karlsruher Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür sie gebraucht werden.

Category: Allgemein
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